Holidu stellt nur eine Rechnung über die Provision für Sie, den Gastgeber, aus.
Wenn ein Gast eine Rechnung oder eine Quittung benötigt, denken Sie bitte daran, dass es Ihre Pflicht ist, diese zur Verfügung zu stellen, wie in unserer Vereinbarung festgelegt. Holidu ist nicht der rechtmäßige Eigentümer der Unterkunft und kann daher diese Art von Dienstleistung für die Gäste nicht erbringen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wie Sie auf Ihren Vertrag mit uns zugreifen können, klicken Sie bitte hier.
Wenn ein Gast eine Rechnung oder eine Quittung anfordert, stellen Sie bitte sicher, dass er/sie eine solche erhält.
- nachstehend finden Sie ein Beispiel für eine Rechnung
- Quittungsvorlagen finden Sie online in jeder Suchmaschine
Holidu braucht nicht benachrichtigt zu werden und wird Gäste, die eine Rechnung/Quittung verlangen, an Sie weiterleiten.
Ob Sie eine Quittung oder eine Rechnung anbieten, hängt von Ihrer Steuerpflicht ab. Unabhängig von Ihrer Steuerpflicht oder Befreiung von eben dieser muss die Quittung oder Rechnung immer den vollen Betrag ausweisen, den der Gast über die Buchungsplattform bezahlt hat.
Sie sind Kleinunternehmer in Deutschland? Wichtig: Kleinunternehmer dürfen beim Ausstellen von Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Darüber hinaus sind Kleinunternehmer verpflichtet, den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben zu nennen.
Warum müssen Sie dem Gast eine Rechnung über den vollen Betrag ausstellen, wenn Holidu die Provisionen von Ihrer Auszahlung abzieht?
Holidu erleichtert die Buchungszahlungen für Sie, indem wir die verschiedenen Provisionen (von den Buchungskanälen und von Bookiply) nicht von Ihnen anfordern, sondern sie direkt von dem Betrag abziehen, den der Gast bezahlt hat. Der Nettobetrag wird dann an Sie (den Hausbesitzer/Vermieter) ausgezahlt. Holidu ist daher rechtlich nicht in der Lage, den Gästen Rechnungen zu stellen, da die Unterkunft nicht von Holidu, sondern von Ihnen als Vermieter oder Verwalter bereitgestellt wird. Holidu erfüllt in diesem Prozess ausschließlich eine Vermittlungsfunktion.
Bitte denken Sie daran, dass Quittungen und Rechnungen erst nach dem Check-in vorgelegt werden sollten, um sicherzustellen, dass die Gäste für ihren Aufenthalt bezahlt haben. Im Falle einer Stornierung verlangen einige Gäste eine Stornorechnung oder eine Quittung.
Bitte bedenken Sie, dass in jedem Land andere Steuervorschriften gelten; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Entwurf handelt und Sie Ihren Steuerberater konsultieren müssen, um sicherzustellen, dass die Vorlage für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.
Um auf die Informationen zuzugreifen, die zum Ausfüllen der Rechnung erforderlich sind, klicken Sie hier, um den Abschnitt "Buchungen" des Holidu-Tools aufzurufen.