Falls Ihre Unterkunft Sicherheitskameras (CCTV) oder andere Aufnahmegeräte hat, ist es gesetzlich vorgeschrieben, diese in Ihrer Objektbeschreibung zu erwähnen und in Ihren Annehmlichkeiten zu konfigurieren.
CCTV- und/oder Audioaufnahmegeräte können wie folgt konfiguriert werden:
In nicht-privaten Bereichen (Eingangsbereichen, Höfen, Parkgaragen oder Zufahrtsstraßen zum Anwesen).
In gemeinsam genutzten Bereichen (Bereichen, die von anderen Personen oder Gästen außer denen, die die Unterkunft gemietet haben, gemeinsam genutzt werden, z.B. in Empfangshallen, Aufzügen, Treppenhäusern, Restaurants, Wascheinrichtungen).
In Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden (Bereichen, in denen nur Gäste, die die Unterkunft gemietet haben, verweilen. Wenn die gemietete Unterkunft über einen privaten Garten und/oder einen Pool verfügt, gelten diese ebenfalls als ausschließlich von Gästen gemietet).
Sie müssen die Anwesenheit und den Standort aller Sicherheitskameras oder anderer Aufnahmegeräte in oder um die Unterkunft angeben, auch wenn sie nicht aktiv oder aufzeichnend sind (z.B. außerhalb der Unterkunft, in der Nähe der Klingel, etc.). Absichtlich verborgene Sicherheitskameras und/oder Aufnahmegeräte sind strengstens untersagt.
Gastgeber müssen auch immer angeben, wann die Geräte aktiv sind und in Betrieb sind, sowie was sie aufzeichnen (Video, Audio oder beides).
Regelungen von Booking.com:
Es ist wichtig zu beachten, dass Booking.com keine Unterkünfte mit CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen erlaubt, auch wenn es während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet ist. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com aktiv halten möchten, empfehlen wir, diese Art von CCTV aus Ihrer Unterkunft zu entfernen.
Alternativ, wenn dies nicht möglich ist, geben Sie bitte im Abschnitt "Annehmlichkeiten" -> "Grundlagen" -> "Sicherheit" Ihrer Objektkonfiguration an, dass Sie CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen haben, sowie den genauen Standort unter "Zusätzliche Informationen" an.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Inserat aufgrund dessen von Booking.com deaktiviert werden kann.
Regelungen von Airbnb:
Bitte beachten Sie, dass Airbnb seine Richtlinie zur Nutzung und Offenlegung von Sicherheitskameras, Aufzeichnungsgeräten, Dezibelmonitoren und Smart-Home-Geräten aktualisiert hat; dies tritt am 30. April 2024 in Kraft.
Gastgeber dürfen keine Sicherheitskameras und Aufzeichnungsgeräte haben, die irgendeinen Teil des Inneren einer Unterkunft überwachen, auch wenn sie ausgeschaltet oder getrennt sind. Diese Beschränkungen gelten auch für Gemeinschaftsbereiche. Bei der Besprechung von Sicherheitskameras ist es wichtig, deren Standort im Text zu spezifizieren. Gastgeber dürfen keine Sicherheitskameras und Aufzeichnungsgeräte über Außenbereichen der Unterkunft platzieren, in denen Nutzer eine höhere Erwartung an Privatsphäre haben, wie z.B. im Inneren einer geschlossenen Außendusche oder in einer Sauna. Gastgeber dürfen Dezibelmonitore im Inneren der Unterkunft haben, solange der Gastgeber deren Anwesenheit offenlegt und sie sich nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen befinden. Gastgeber, deren Inserate nicht den neuen Regeln entsprechen, können von zukünftigen Buchungen ausgeschlossen oder von Airbnb entfernt werden, daher ist es wichtig, alle Informationen im Text anzugeben. Bitte beachten Sie, dass Airbnb Gastgeber dazu drängt, den Gästen die Möglichkeit zu bieten, jedes Smart-Gerät zu deaktivieren oder zu trennen. Weitere Informationen zu deren Richtlinie finden Sie hier: Nutzung und Offenlegung von Sicherheitskameras, Aufzeichnungsgeräten, Dezibelmonitoren und Smart-Home-Geräten
Regelungen anderer Kanäle:
Andere Kanäle wie Vrbo erlauben CCTV in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, es muss jedoch während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein. Vergessen Sie nicht, dies Ihren Gästen beim Check-in deutlich zu zeigen und informieren Sie sie auch darüber, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie CCTV in der Konfiguration Ihrer Unterkunft hinzufügen, dies NICHT automatisch im Text hinzugefügt wird! Kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um den Text entsprechend zu aktualisieren. Hosts tragen die volle Verantwortung für eventuelle Stornierungen, die von den Plattformen aufgrund der Anwesenheit von CCTV veranlasst werden, die nicht ausdrücklich in der Konfiguration der Unterkunft angezeigt wurde.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.